Mit einer Klage gegen Tesla sorgte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. vor knapp drei Jahren für Aufsehen – und noch mehr, als das Landgericht München im Sommer 2020 wie von ihr gewünscht urteilte, dass mehrere Formulierungen zum Autopilot-System und der Option „volles Potenzial für autonomes Fahren“ (kurz FSD) auf der ...
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