Flensburg, 20. März 2023. Seit dem 1. Januar 2020 besteht für Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B die Möglichkeit, über das Absolvieren einer theoretischen und praktischen Schulung die Berechtigung zum Führen eines Leichtkraftrades mit nicht mehr als 11 kW Leistung und 125 ccm Hubraum bzw. Elektroantrieb zu erwerben.
Quelle: https://www.kba.de/DE/Service/…it_Autofuehrerschein.html