Alles anzeigenAm Mittwoch will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschließen, welcher ein milliardenschweres Steuerpaket zur Förderung der Elektromobilität auf den Weg bringt. Kernpunkte des Steuerpakets sind unter anderem Sonderabschreibungen für Elektro-Lieferfahrzeuge, die Verlängerung der Dienstwagenregelung für E-Autos, sowie sind steuerliche Verbesserungen bei Job-Tickets.
Bereits im Februar hat sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz nun für eine deutlich verlängerte Förderung von Elektroautos als Dienstwagen ausgesprochen. Und damit gerade einmal eineinhalb Monate nach Beginn der Steuerentlastung für Dienstwagen. Gegenüber der FAZ gab Scholz damals zu verstehen, dass “die Hälfte aller Autos in Deutschland als Dienstwagen verkauft” wird. “Ich habe mich deshalb entschlossen, dass wir die steuerliche Förderung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden als Dienstwagen nicht 2021 enden lassen, sondern vielleicht über das ganze nächste Jahrzehnt ausdehnen”, so Scholz in diesem Zusammenhang weiter.
Bundesregierung rechnet durch Aktivitäten für Klimaschutz mit Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe
Die Bundesregierung versteht die stärkere Förderung der E-Mobilität auch als Teil der Anstrengungen der Bundesregierung für mehr Klimaschutz. Das Ministerium rechnet dem Vernehmen nach über die nächsten zehn Jahre wegen der steuerlichen Förderungen der E-Mobilität mit Steuermindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden in Milliardenhöhe.
Eventuell ist dieser Schritt der Subvention der E-Mobilität ein Schritt in die richtige Richtung. Denn obwohl die CO2-Abgabe in Deutschland in den vergangenen Tagen und Wochen immer stärker diskutiert wird – scheint eine Akzeptanz jedoch nicht vorhanden.
Verlängerung der Dienstwagenregelung soll Gebrauchtwagenmarkt positiv beeinflussen
Insbesondere die Dienstwagenregelung sei ein geeignetes Steuerinstrument, um E-Autos in der breiten Masse, getrieben durch Unternehmensflotten, auf die Straße zu bringen. Seit Anfang 2019 gibt es für Arbeitnehmer, die ihr E-Auto als Firmenwagen privat nutzen, eine Sonderregelung. Statt monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge ein halbierter Satz von 0,5 Prozent. Diese Regelung aber läuft Ende 2021 aus.
Geht es nach dem aktuellen Entwurf soll die Dienstwagen-Sonderregelung nun bis zum Jahr 2030 verlängert werden. Dies soll die Planungssicherheit erhöhen. “Wir tun dies auch, damit schneller mehr Elektrofahrzeuge auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen”, so Scholz gegenüber der den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Vonseiten der VDA wird die angestrebte Verlängerung der steuerlichen Förderung von Elektroautos positiv aufgenommen: “Gerade weil unsere Unternehmen in den nächsten Jahren viele neue E-Modelle auf den Markt bringen, wird die Verlängerung der geltenden Sonderregelung eine positive Wirkung auf die Nachfrage nach E-Autos entfalten.”
Da Dienstwagen in der Regel bereits nach zwei bis drei Jahren als Angebote auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen, wird dann erwartet, dass mehr private Halter ein solchen E-Gebrauchtwagen erwerben würden. Durchaus nachvollziehbar, ist ein solcher Trend bei unserer monatlichen Betrachtung des Marktes ersichtlich. Bereits im Juni hat man auf den ersten Blick gesehen, dass sich einiges bewegt hat. Insgesamt 1.763 E-Autos haben im vergangenen Monat ihren Besitzer gewechselt. Im Mai waren es 1.471.
Subventionen für Elektro-Lieferfahrzeuge sollen CO2-Emissionen eindämmen
Das Finanzministerium plant neben der Verlängerung der steuerlichen Förderung von E-Autos als Dienstwagen weitere Maßnahmen, um den Absatz anzukurbeln. Für die Anschaffung neuer, rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge soll es von 2020 bis 2030 eine Sonderabschreibung geben.
Derzeit stehen einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung im Raum, welche damit die reguläre Abschreibungsmöglichkeit ergänzen soll. Die Sonderabschreibung soll nur für gewerblich genutzte Elektrolieferfahrzeuge gelten und beschränkt sich auf kleine und mittelgroße Nutz- oder Lieferfahrzeuge.
Diensträder, Bus und Bahn sollen ebenfalls an Attraktivität gewinnen
Geplant sei zudem die Steuervorteile von Diensträdern zu verlängern. Die kostenfreie Überlassung eines Dienstfahrrades auch für private Zwecke ist für den Beschäftigten seit 2019 steuerfrei. Dies ist bisher bis Ende 2021 befristet und soll bis Ende 2030 verlängert werden.
Interessanter erscheint zudem die Tatsache, dass öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen attraktiver werden sollen. Hierzu plant Scholz steuerliche Verbesserungen beim Job-Ticket. Geplant ist eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Durch die neue Möglichkeit soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben werden, die Akzeptanz von Job-Tickets zu erhöhen.
Wäre durchaus ein guter Ansatz, denn ein wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts im ÖPNV ist die Elektromobilität. Hierzu können wir unseren Artikel “Klimaschutz für Städte – so kann es funktionieren” empfehlen.
Quelle: Automobilwoche – Milliardenschweres Steuerpaket im Kabinett: Regierung bringt weitere Förderung für E-Autos auf den Weg
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Quelle: https://www.elektroauto-news.n…tromobilitaet-foerderung/