Alles anzeigenBis zum 31. Mai 2021 gingen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) 641.727 Förderanträge ein. Seit Ende April 2021 sind somit 47.749 Anträge neu hinzugekommen. Dieses Zahlen als Basis konnten die gestellten Kaufprämien-Anträge für Elektroautos und Plug-In-Hybride im Mai ein leichtes Plus gegenüber dem leicht rückläufigen April hinlegen. Noch im Dezember 2020 wurde mit 58.365 Anträgen der bisherige Höchststand seit Auslobung des Umweltbonus erreicht; danach war die Anzahl gestellter Anträge rückläufig. Im März konnte dann der zweitbeste Monat in puncto Umweltbonus-Anträge verzeichnet werden. Der Verlauf über die Monate hinweg wird über die nachfolgend eingefügte Grafik gut ersichtlich.
641.727 Umweltbonus-Anträge wurden bis Ende Mai 2021 gestellt
641.727 Umweltbonus-Anträge wurden bis Ende Mai 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingereicht. Die Anträge für Fahrzeuge mit Alternativem Antrieb haben sich somit im fünften Monat des Jahres 2021 um die eingangs erwähnten 47.749 Anträge erhöht. Im Detail sieht man, dass 23.444 Anträge für Elektroautos, 24.299 Anträge für Plug-in-Hybride sowie sechs Förderanträge für Brennstoffzellen-Fahrzeuge dazugekommen sind. Sowohl bei den Anträgen für E-Autos und PHEV liegt man damit über dem Vormonatsniveau. Die Anzahl der Anträge für Brennstoffzellen-Autos ist im Vergleich zum Vormonat ebenfalls gestiegen.
359.446 Anträge für reine E-Autos, 282.083 für Plug-in-Hybride und 198 für Brennstoffzellen-Fahrzeuge
359.446 Anträge für reine E-Autos, 282.083 für Plug-in-Hybride und 198 für Brennstoffzellen-Fahrzeuge – so lautet die Bilanz aller bisher gestellten Umweltbonus-Anträge, welche in Summe 641.727 Anträge auf die Kaufprämie für Fahrzeuge mit Alternativem Antrieb ergeben. Seit Februar 2020 gibt es mehr Geld, wenn ein E-Auto unter einem Listenpreis von 40.000 Euro erworben wird. 6.000 Euro statt 4.000 Euro werden nun vom Kaufpreis erstattet. Bei Plug-In-Hybride in dieser Preisklasse gibt es künftig 4.500 Euro statt 3.000 Euro. Für Elektroautos mit einem Listenpreis über 40.000 Euro wird der Zuschuss für reine E-Autos künftig bei 5.000 Euro liegen, für Plug-in-Hybride bei 4.000 Euro.
Die Prämie wird hierbei zu gleichen Teilen vom Bund und dem jeweiligen Hersteller getragen. Bei Hybridfahrzeugen gilt es allerdings zu beachten, ob sich diese an der Steckdose Laden lassen oder nicht. Somit greift der Umweltbonus lediglich für die sogenannten Plug-In-Hybride. Zudem ist es mittlerweile Tatsache, dass die Kaufprämien für den Kauf klima- und umweltfreundlicher Elektrofahrzeuge verdoppelt wurde. Die vorgesehene Erhöhung der Elektroauto-Kaufprämie auf bis zu 9.000 Euro ist rückwirkend zum 4. Juni, also dem Tag des Beschlusses, in Kraft getreten. Es ist daran zu denken, dass lediglich der Anteil der Bundesregierung verdoppelt wurde. Die Hersteller bleiben ihrem Umweltbonus-Anteil weiterhin treu.
Anträge nach Antragsteller im Detail im Mai 2021
Wie sich die bereits gestellten Anträge im Einzelnen verteilen, haben wir in einem der vorherigen Abschnitte erfahren. Interessant ist allerdings auch die Tatsache, wer den eigentlich die Anträge für den Umweltbonus stellt. Gestellt werden kann der Antrag für die Kaufprämie für E-Autos sowohl von Privatpersonen, als auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine werden. Nachfolgend betrachten wir im Detail, wie sich die gestellten Anträge auf die einzelnen Antragssteller aufteilen. Hierdurch ergibt sich folgendes Bild.
- Privatperson: 265.162
- Freiberuflich tätige Person: 2
- Unternehmen: 340.985
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung: 2.887
- Privatunternehmen: 5
- Verein: 820
- Eingetragener Verein, gemeinnütziger Investor: 1.711
- Kommunale Betriebe: 1.221
- Kommunaler Zweckverband: 204
- Kirche, kirchl. Einrichtung, anerkannte Religionsgem.: 1
- Stiftung: 330
- Körperschaft: 4.521
- Eingetragene Genossenschaften: 1
- Einzelunternehmer: 2
Das Verhältnis von Unternehmen zu Privatpersonen behält weiterhin eine stärkere Ausprägung zum Vorteil der Unternehmen bei (~53%). Generell mag der Schwerpunkt auf Unternehmen daran liegen, dass es eine Steuerentlastung für Elektro-Dienstwagen gibt. Denn der Bundesrat hat der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung zugestimmt. Die Dienstwagenregelung wurde zudem, mit Wirkung vom 31. Juli 2019, bis Ende 2030 verlängert und sogar auf 0,25 Prozent-Punkte herabgesenkt.
Umweltbonus-Ranking der Hersteller und Modelle im Mai 2021
Betrachtet man die Anzahl der gestellten Anträge für den Umweltbonus nach Hersteller ergibt sich folgendes Bild im Mai 2021: An vorderster Front steht Volkswagen mit 102.405 Anträgen, welche für Stromer aus deren Hause gestellt wurden. Renault (64.830 Anträgen) bleibt abermals hinter Mercedes-Benz mit 68.639 Anträgen auf dem dritten Rang zurück. Hier wird ganz deutlich die PHEV-Offensive von Mercedes spürbar. BMW seinerseits landete mit 64.821 Anträgen auf den Umweltbonus auf Rang vier des Rankings.
Dahinter folgt die Mercedes-Konzerntochter Smart mit 38.146 Anträgen. Hyundai platziert sich mit 35.857 Anträgen auf den Umweltbonus. Dahinter folgt Audi (35.498 Anträge), welche abermals Tesla (33.208 Anträge) hinter sich zurücklassen. Hinter Tesla reihen sich Kia mit 25.319 Anträgen sowie Mitsubishi (21.805) ein. Auf Modellebene betrachtet zeichnet sich folgendes Bild:
- Renault ZOE (54.754)
- Tesla Model 3 (30.784)
- Smart fortwo EQ (27.296)
- BMW i3 & i3s (25.958)
- VW e-Golf (25.436)
- Hyundai Kona Elektro (24.348)
- VW e-up! (22.865)
- Mitsubishi Outlander PHEV (20.971)
- VW ID.3 (17.453)
- VW Passat GTE (16.354)
Betrachten wir die gestellten Anträge je Bundesland ergibt sich folgendes Bild:
- Baden-Württemberg: 105.320
- Bayern: 117.553
- Berlin: 18.403
- Brandenburg: 12.935
- Bremen: 3.384
- Hamburg: 13.385
- Hessen: 51.654
- Mecklenburg-Vorpommern: 5.264
- Niedersachsen: 56.969
- Nordrhein-Westfalen: 161.227
- Rheinland-Pfalz: 29.850
- Saarland: 6.766
- Sachsen: 17.471
- Sachsen-Anhalt: 8.086
- Schleswig-Holstein: 22.446
- Thüringen: 10.912
- Sonstiges (Ausland): 102
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