Alles anzeigenHannover hat zu Beginn der Woche vorgelegt und will 400 Ladepunkte bis Ende 2020 schaffen. Köln zieht als weitere deutsche Stadt nach und hat dem Rat für das nächste Jahr eine Beschlussvorlage zum Standortkonzept „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln“ vorgelegt. Die Vorlage soll nach Vorberatungen im Verkehrsausschuss, Stadtentwicklungsausschuss sowie allen Bezirksvertretungen in der Ratssitzung am 4. April 2019 behandelt werden.
Man sei sich vonseiten der Einreicher sicher ein ausgewogenes Konzept geschaffen zu haben, welches ein stadtweites Angebot an Ladestationen zur Verfügung stellt, den emissionsfreien Pkw-Verkehr fördert und somit einen weiteren wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung leistet. So zumindest die Aussage von Kölns Beigeordnete für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, Andrea Blome. Die Ausgangsfragestellung des Standortkonzeptes bestand darin, die 400 Ladepunkte so im Stadtgebiet zu verteilen, dass eine möglichst flächendeckende Versorgung unter Berücksichtigung der potenziellen Nachfrage und Bedarfe gewährleistet ist.
Dabei muss der Ausbau der Ladeinfrastruktur zwei Ansprüchen gerecht werden. Zu einem soll E-Mobilität gefördert werden, indem durch die Vorhaltung einer öffentlichen Ladeinfrastruktur ein Anreiz zum Kauf von Elektrofahrzeugen gegeben wird. Andererseits muss die Ladeinfrastruktur auch die realen sowie potenziellen Bedürfnisse abdecken und somit langfristig wirtschaftlich tragfähig sein. Daneben gilt es weitere Aspekte zu beachten: die Stadtraumgestaltung, die Netzinfrastruktur, das Straßenrecht sowie der Grünflächenschutz. Im Konfliktfall gilt es dann gegeneinander abzuwägen.
Um die Balance zwischen diesen Interessen und Erfordernissen herzustellen wurden folgende Kriterien festgelegt:
- Die Standorte müssen im öffentlichen Straßenland an bestehenden Parkplätzen realisierbar sein
- Jeder Stadtteil erhält mindestens eine Ladesäule
- Alle der Stadtverwaltung vorliegenden Standortwünsche (Gremienbeschluss, gewerbliche und private Vorschläge) müssen bei der Standortprüfung berücksichtigt werden
- Aspekte der Stadtraumgestaltung, des Denkmal- und Grünflächenschutzes werden berücksichtigt
- Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung (zum Beispiel Mindestabstände oder Sichtachsen) ist möglich
- Die vorhandene Netzinfrastruktur ist kein limitierender Faktor. Sinnvolle Standorte sind auch unter Inkaufnahme höherer Investitionskosten zu erschließen
- Für jeden Standort ist zu prüfen, ob dieser für das Normalladen, das Schnelladen oder das Hochleistungsladen geeignet ist
Ein weiteres Element des Standortkonzeptes ist die Darstellung der Ausbaufähigkeit der Ladeinfrastruktur. Der Handlungsdruck durch die Klimaschutzziele und die Luftreinhalteplanung wird wahrscheinlich zu einer Zunahme der Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen führen. Folglich muss mittelfristig von einem höheren Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur, also über die 400 Ladepunkte hinaus, ausgegangen werden. Das Standortkonzept geht darum auf mehrere Ausbauoptionen detailliert ein.
Ergänzend zum Standortkonzept wird voraussichtlich im März 2019 ein Betriebskonzept in die politischen Gremien eingebracht. Vorgesehen ist, dem Rat beide Konzepte in der Aprilsitzung 2019 zur Entscheidung vorzulegen. Ergänzend zum Ausbau der Ladepunkte in Köln, hat sich die Stadt im Juni vorgenommen bis 2030 alle Busse zu elektrifizieren. Eine erste Phase dauert bis 2021 an und soll insgesamt sechs Linien auf den E-Betrieb umstellen. Insgesamt planen allein die fünf größten deutschen Städte, darunter auch Köln, bis 2030 den Kauf von mindestens 3.000 E-Bussen. Hamburg und Berlin führen die Elektrifizierung des öffentlichen Personalverkehrs hierbei an.
Quelle: Stadt Köln – Standortkonzept für Ladeinfrastruktur in Köln
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