Alles anzeigenBefürworter der barrierefreien Elektromobilität wird es freuen: Das Unternehmen Compleo hat eine Lösung entwickelt, mit der man ab sofort ohne Vertragsbindung eichrechtskonform Laden kann. Die bereits erfolgreich im Markt eingesetzte Technologie SAM (kurz für Speicher- und Anzeigenmodul) ist nun auch speziell für das punktuelle Laden entwickelt und zugelassen worden. Unter „punktuellem Laden“ versteht man das Laden ohne Vertragsbindung, welche sich bereits jetzt großer Beliebtheit erfreut, aber bislang nicht eichrechtskonform ist. Mit Ladestationen von Compleo ist dies nun möglich.
Compleo bietet laut eigener Aussage als erster von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassener Hersteller konformitätsbewertete Ladestationen, bei denen punktuelle Ladevorgänge deutschem Eichrecht entsprechen. Der Nutzer kann sich ganz einfach mit seiner kontaktlosen EC-Karte an der Ladestation autorisieren und bezahlen. Gut zu wissen an dieser Stelle: Über 100 Millionen EC-Karten sind in Deutschland im Umlauf. Das Potenzial für das punktuelle Laden ist dementsprechend hoch.
Alle relevanten Daten werden von der Ladestation eichrechtskonform erfasst, von der GLS Bank automatisch an die Hausbank des Kartenbesitzers übermittelt und per Lastschrift bezahlt. Der Kunde kann Eichrecht-relavante Kenngrößen wie Messswerte, Zählerstände oder die Ladesäulennummer auf dem Kontoauszug nachvollziehen.
„Giro-e zeichnet sich durch die besonders komfortable Anmeldung mit sicheren Girokarten und durch die transparente Abrechnung aus. Wir erhalten dafür sowohl von Betreibern als auch von Nutzern eine sehr positive Resonanz.“ — Uwe Nehrkorn, GLS Bank
Wer keine Girokarte zur Hand hat, muss nicht auf punktuelles Laden mit Eichrechtskonformität verzichten. Compleo Ladestationen unterstützen bereits ab Werk Ladeapps wie Smoov aus dem Hause Allego, über die sich der Fahrzeughalter bequem für den anstehenden Ladevorgang identifizieren kann. Die Ausweitung des Abrechnungsverfahrens direkt über Kreditkarten ist für die Zukunft geplant.
„Für den Endverbraucher sind das Eichrecht und das punktuelle Laden zwei zentrale Aspekte, damit die Akzeptanz der Ladeinfrastruktur und die Elektromobilität im Allgemeinem weiter gestärkt werden.“ — Checrallah Kachouh, co-CEO Compleo
In der EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ist festgeschrieben, dass alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte den Nutzern von Elektrofahrzeugen auch das punktuelle Aufladen ermöglichen müssen, ohne dass ein Vertrag mit dem betreffenden Anbieter im Vorfeld geschlossen werden muss. Diese Anforderung wurde auch in die deutsche Ladesäulenverordnung übernommen.
Darüber hinaus steht fest, dass die pauschale Abrechnung von Ladevorgängen nicht länger mit der Preisangabenverordnung (PAngV) vereinbar ist. Im Klartext heißt das: An allen neuen Ladesäulen muss auch beim punktuellen Aufladen die Energie eichrechtskonform gemessen und in Rechnung gestellt werden. Dank SAM ist es zudem möglich die eichrechtskonform gemessene Ladedauer optional abzurechnen.
Quelle: Compleo – Pressemitteilung
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